Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Vereinsorgan. Sie kann zu allen Angelegenheiten Beschlüsse fassen und ist gegenüber dem Vorstand weisungsberechtigt.

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Fragen ausschließlich zuständig:

  • Wahl und Abberufung des Vorstandes und anderer Vereinsorgane;
  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, Beschlussfassung zur Entlastung, Bestätigung des Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr;
  • Festlegung der Beitragsordnung, insbesondere der Höhe des Jahresbeitrages;
  • Wahl von zwei Personen zur Rechnungsprüfung;
  • Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins;
  • Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen des Vorstandes über Aufnahmeanträge und
  • Ausschluss von Mitgliedern.

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