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Veringert sich die Höhe des Schulgeldes nach erfolgter staatlicher Anerkennung?

Nein, leider nicht.

Die Finanzierung wird für den Trägerverein nach der Anerkennung leichter. Über die durch das Land Sachsen-Anhalt gewährten Schülerkostensätze können wir einen erheblichen Teil der betrieblichen Kosten abdecken.
Zur Realisierung unseres pädagogischen Konzeptes bedarf es aber einer personellen und räumlichen Ausstattung unserer Schule, die über den staatlich finanzierten Zuweisungen liegt.
Ohne erneute Kreditaufnahme werden wir auch das Schulobjekt nicht modernisieren und dessen Ausstattung verbessern können.

Vielfältige Unterstützung sowie das ständige Suchen nach Sponsoring jeder Art bleiben also erst einmal auf der Tagesordnung.


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