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Stundentafeln

Stundentafel der Integrierten Gesamtschule für die Schuljahrgänge 5 bis 10

(Quelle: Unterrichtsorganisation an den Gesamtschulen - RdErl. des MK vom 10. 5. 2010 – 24-81022 )

Stundentafel Gesamtschule Klassen 5 bis 10

1) Gesamtstunden. Jedes Fach ist vorzuhalten, wobei das Fach Physik in der Regel im Umfang von zwei Wochenstundenund die übrigen Fächer ausgeglichen angeboten werden sollen. Die Verteilung innerhalb des Schuljahres obliegt der Schule. Nach Möglichkeit soll vermieden werden, ein Fach wöchentlich mit nur einer Unterrichtsstunde vorzuhalten.Unterricht in vierzehntägigem Rhythmus oder einem anderen regelmäßigen Wochenrhythmus sowie Epochalunterricht sollen angestrebt werden.

2) Gesamtstunden. Jedes Fach ist vorzuhalten. Die Verteilung innerhalb des Schuljahres obliegt der Schule. Die Fächersollen ausgeglichen angeboten werden. Nach Möglichkeit soll vermieden werden, ein Fach wöchentlich mit nur einer Unterrichtsstunde vorzuhalten. Unterricht in vierzehntägigem Rhythmus oder einem anderen regelmäßigen Wochenrhythmus sowie Epochalunterricht sollen angestrebt werden.

3) Im 5. Schuljahrgang ist im Profilbereich verpflichtend der Kurs "Einführung in die Arbeit mit dem PC" zu realisieren.

4) Die Bildung der Lerngruppen und die Stundenzuweisung erfolgen nach den Regelungen der Nummern 7 und 9.1.5 Buchst. a(BAS93A).

5) Die Schule entscheidet über die Verwendung der Stunden. Diese können zur Vertiefung, Festigung, Wiederholung, Übung u. Ä. nach Bedarf den Fächern oder Fächergruppen zugeordnet werden oder als Klassenstunden verwendet werden. Die Stunden können auch klassen- und schuljahrgangsübergreifend verwendet werden. Die Teilnahme ist für dieSchülerinnen und Schüler verpflichtend.

6) Die Schule entscheidet nach Bedarf über die Verwendung der Stunden. Die Stunden können auch klassen- und schuljahrgangsübergreifend verwendet werden. Die Stundenzuweisung erfolgt gemäß Nummer 9.1.5 Buchst. c (BAS93A).

7) Dritte Fremdsprache im 9. und 10. Schuljahrgang: Der Unterricht wird im Umfang von drei Wochenstunden fakultativ zusätzlich zur Pflichtstundentafel erteilt. Die Leistungen werden benotet und sind versetzungsrelevant.

Für unsere Abiturstufe gilt die Oberstufenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.02.2011 (hier in noch nicht amtlicher Fassung ).

Der 11. Schuljahrgang stellt die Einführungsphase der Sekundarstufe II dar.

Die Qualifikationsstufe umfasst die Schuljahrgänge 12 und 13 und endet mit den Prüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur).

Anlage 2:


 


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