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Kleinbürgschaften

Um den Schulbetrieb während der ersten drei Jahre, in der die Schule keine Zuschüsse vom Land Sachsen-Anhalt erhält, aufrecht zu erhalten, ist der Verein als Schulträger darauf angewiesen, einen Kredit aufzunehmen.

Mittel aus dem Kreditrahmen in Höhe von 500.000 EUR, der uns von der GLS Bank eingeräumt wurde, werden vom Verein nur dem jeweiligen Bedarf entsprechend abgerufen. Je weniger, desto besser. Denn der Kredit ist vom Verein zu tilgen und belastet damit den Schulhaushalt weit über die Gründungszeit hinaus.

Voraussetzung für den Mittelabruf ist, dass wir der Bank Kleinbürgschaften als Sicherheiten nachweisen. Das heißt: Der Kredit kann von uns nur in der Höhe in Anspruch genommen werden, in der auch Kleinbürgschaften vorliegen. Es ist uns inzwischen gelungen, den vollständigen Kreditrahmen mit Bürgschaften zu hinterlegen, wofür wir allen Bürgen und somit Unterstützern unserer Schule herzlich danken.

Bürgen kann jede/r bis zu einer Höhe von maximal 3.000 EUR. Ein Nachweis über die eigene Vermögenssituation ist dazu nicht erforderlich; Ehepartner können auch einzeln bürgen. Ihre Bürgschaft wird nur dann gezogen, wenn unser Schulprojekt scheitert. Dies ist bislang in der Geschichte der GLS Bank als Kreditgeber noch nicht passiert. Haben Sie deshalb Vertrauen in unser Projekt und in die Prüfung durch die GLS Bank!

Sie möchten sich genauer mit dieser Möglichkeit, uns zu unterstützen, vertraut machen?
Nutzen Sie dafür das Informationsblatt der GLS Bank: 
Bürgschaften

Bei Fragen zum Modell „Kleinbürgschaften" wenden Sie sich bitte an Susan Föhre (susan.foehre[at]saaleschule.de).

In welcher Höhe der Kreditrahmen bislang abgesichert ist, erfahren Sie in der linken Spalte auf dieser Seite.


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